Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schwarz Reise GmbH

Industriestraße 33
8200 Gleisdorf
FN 163172 i
Landesgericht Graz

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Schwarz Reise GmbH und ihren Auftraggebern gelten ausschließliche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AB.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Schwarz Reise GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebot

2.1. Die Angebote von Schwarz Reise GmbH gelten als freibleibend und unverbindlich hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Preises.

2.2. Sämtliche Aufträge, ob sie Schwarz Reise GmbH unmittelbar oder elektronisch oder in anderer Form erteilt worden sind, werden erst rechtswirksam, wenn sie von Schwarz Reise GmbH schriftlich mittels Auftragsbestätigung bestätigt werden. Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, binnen zwei Tagen nach Ausstellung des Bestätigungsschreiben schriftlich zu widersprechen, anderenfalls die in der Auftragsbestätigung gegenüber dem ursprünglichen Vertrag erhaltenen Änderung als vom Auftraggeber genehmigt gelten.

3. Preisvereinbarung

3.1. Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die vertraglich festgehaltene Fahrtstrecke und der darin angegebenen Fahrtdauer. Sollte die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen – die vertraglich vereinbarte übersteigen - werden die entsprechenden Mehrkilometer gesondert je nach Busgröße mit Kosten von € 1,00 - € 2,50 je km nachverrechnet.

3.2. Bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer kann Schwarz Reise GmbH pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu € 60,00 verrechnen. Sollten durch das Überschreiten der vertraglich vereinbarten Fahrtdauer es zu einem Überschreiten der Einsatzzeit des Lenkers kommen, sind damit in Zusammenhang stehende Kosten (insbesondere Transport und Kosten des Ersatzfahrers) ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.

3.3. Park- und Mautgebühren, sofern diese nicht ausdrücklich im schriftlichen Angebot angeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihm zu verantworten sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate vor dem Vertragsabschluss liegt. Vom Veranstalter nicht zu verantwortende Gründe sind insbesondere die Änderung von Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Maut, Zoll oder ähnliche Gebühren, sowie das die jeweilige Reiseveranstaltung betreffende Wechselkursrisiko.

3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Des Weiteren steht Schwarz Reise GmbH eine Mahngebühr in Höhe von € 20,00 zu.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

4.1. Schwarz Reise GmbH haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrtüchtigen Busse, soweit nicht Umstände vorliegen, welche von Schwarz Reise GmbH trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren.

4.2. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Auftraggebers sind bei sonstigem Verlust des Minderungs- oder Schadenersatzanspruches binnen 14 Tagen schriftlich bei Schwarz Reise GmbH einzubringen.

4.3. Schwarz Reise GmbH haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei sich bei der Abfahrt oder bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der von Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden. Ebenso übernimmt Schwarz Reise GmbH keine Haftung von Ansprüchen von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen.

4.4. Die Schwarz Reise GmbH übernimmt auch keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.

4.5. Die von Schwarz Reise GmbH verwendeten Fahrzeuge dürfen nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die sie zugelassen sind.

4.6. Verletzt Schwarz Reise GmbH die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist er dem Auftraggeber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens nur dann verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

4.7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

4.8. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Schwarz Reise GmbH zurückzuführen ist.

4.9. Sollte Schwarz Reise GmbH durch höhere Gewalt an einer vereinbarten Leistung gehindert werden, so kann der Auftraggeber daraus keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

4.10. Sofern Schwarz Reise GmbH die Leistung unter zu Hilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesem Dritten entstehen, kann Franz Schwarz diese Ansprüche an den Auftraggeber abtreten. Der Auftraggeber hat sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten zu halten.

4.11. Schwarz Reise GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte, insbesondere durch Fahrgäste, verursacht werden. Zeigen Fahrgäste ein grob ungebührliches Verhalten, welches ungeachtet einer Mahnung die Reise stört, so ist Schwarz Reise GmbH von der Vertragserfüllung befreit. In diesem Fall ist der Kunde Schwarz Reise GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

4.12. Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug oder Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt hat, hat der Auftraggeber für Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten sowie einen damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeiten aufzukommen.

5. Reisegepäck

5.1. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust und/oder Beschädigung geschützt ist.

5.2. Gefährliche, sperrige oder sonstigen ungewöhnlichen Gepäcksstücke sowie Tiere können von der Mitnahme ausgeschlossen werden.

5.3. Reisegepäck kann nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommen werden. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäcksstücke in das Fahrzeug verladen werden.

5.4. Schwarz Reise GmbH haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus verloren gehen oder wenn Gepäcksstücke über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen werden.

5.5. Schwarz Reise GmbH haftet für den Schaden von übernommenen Gepäcksstücken nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu € 50,00 pro Gepäcksstück.

5.6. Eine Haftung von Schwarz Reise GmbH für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld und Wertgegenstände im Reisegepäck besteht nicht.

5.7. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Schwarz Reise GmbH übernimmt jedoch keine Haftung im Falle von Verletzungen und unsachgemäß verstautem Handgepäck. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Handgepäcks ist ausgeschlossen.

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Schwarz Reise GmbH die entstandenen Kosten, mindestens jedoch € 20,00 Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen.

6.2. Bei Rücktritt vom Vertrag, ohne dass sich wesentliche Bestandteile des Vertrages geändert hätten, steht Schwarz Reise GmbH eine Stornogebühr zu. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.

6.3. Schwarz Reise GmbH verrechnet bei Vertragsrücktritt

Mehrtagesfahrten

  • bis 30 Tage vor dem Reiseantritt 20 % des Reisepreises/Person
  • ab 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises/Person
  • ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises/Person
  • ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises/Person
  • ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises/Person

Tagesfahrten

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% (mind. € 10,-) des Reisepreises/Person
  • ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises/Person
  • ab 14. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises/Person

des sich aus dem Auftrag ergebenden Preises.

Bitte beachten Sie, dass bei Musikreisen der Kartenpreis nicht rückerstattet wird.

6.4. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Angebot von vornherein bestimmte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird und dies dem Kunden innerhalb der im Angebot angegebenen oder nachstehenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:

  • Bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
  • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von zwei bis sechs Tagen,
  • bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten

Eine Haftung für ein Mitverschulden an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters ist ausgeschlossen.

7. Anzuwendendes Recht /Gerichtsstand

7.1. Auf diese AGB ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

7.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag gilt als örtlich und sachlich ausschließlich zuständiges Gericht das BG Gleisdorf als Gerichtsstand vereinbart.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

8.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, wie auch ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

Zahlungsbedingungen für Katalogreisen:

Bei Buchung von Mehrtagesreisen ist eine Anzahlung von 20 % fällig, die innerhalb von 8 Tagen zu zahlen ist. Die Restzahlung ist ab 20 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.
Bei Buchung von Tages- und Kulturfahrten ist der Gesamtbetrag innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen.
Bei Fälligkeit muss der angeführte Betrag auf unserem Konto eingegangen sein. Bitte berücksichtigen Sie daher bei Ihrem Zahlungsauftrag den Bankweg von bis zu 5 Tagen.

Katalogpreise:

Alle angeführten Preise wurden bei einer Mindestteilnehmeranzahl von 25 Personen nach dem Stand vom 30. Oktober 2021 berechnet. Die Preise verstehen sich daher vorbehaltlich einer Änderung von Wechselkursen, Treibstofferhöhungen und Steuern. Eintrittspreise wie z.B. in Museen, Kirchen und Ausstellungen etc. sind im Pauschalpreis nicht inkludiert, sofern im Leistungstext nicht anders vermerkt.

Pauschalreiseverordnung (PRV) Absicherung der Kundengelder:

Es gelten ausschließlich die Reisebedingung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in der jeweils letzten Fassung. Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die Schwarz Reise GmbH im Gewerbeinformationssystem Austria sowie im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis eingetragen.

Reiseleistungsausübungsberechtigung unter der GISA Zahl 20879396 abrufbar. Garant: Steiermärkische Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz Abwickler: Europäische Reiseversichung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Telefonnummer: 01/3172500. Ansprüche sind innerhalb von 8 Wochen beim Abwickler zu melden.

Zeichenerklärung:

  • A = Abendessen
  • HP = Halbpension
  • N = Nächtigung
  • VP = Vollpension
  • F = Frühstück
  • AI = All Inclusive

Sitzplätze: Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Reisebuchung vergeben. Sonderwünsche können daher nur im Rahmen der freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden. Wenn Busse mit abweichender Sitzordnung eingesetzt werden müssen, sind wir berechtigt, die bereits vergebenen Sitzplatznummern zu ändern.

Versicherung: Das Reisebüro empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und einer Reisegepäcksversicherung, welche wir gerne bei der Buchung für Sie abschließen.

Allgemeine Reisebestimmungen: Mit der Unterschrift auf dem Buchungsformular nimmt der Reiseteilnehmer die angeführten Reisebestimmungen zur Kenntnis.

AGB zum Downloaden (PDF)

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